Fördermöglichkeiten


Nutzen Sie die finanziellen Fördermöglichkeiten des Landes NRW und investieren Sie in Ihre berufliche Weiterentwicklung und die Ihrer Mitarbeitenden. Das 
SeMa-BIG akzeptiert die hier vorgestellten Förderungen für alle Fort- und Weiterbildungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die konkreten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.

1. Bildungsscheck 2.0

Der Bildungsscheck 2.0 ist der Nachfolger des Bildungsscheck NRW, der am 30.6.2024 ausgelaufen ist. Eine Förderung für Unternehmen und deren Beschäftigte (sog. betrieblicher Bildungsscheck) gibt es beim Bildungsscheck 2.0 nicht mehr.

Bereits bewilligte Bildungsschecks NRW können gemeinsam mit dem Förderantrag noch bis zum 31.3.2029 (Datum des Poststempels) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden!

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (ein Mal pro Kalenderjahr). Ein beruflicher Zusammenhang ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht.
 

Folgende Inhalte und Formate sind nicht förderfähig:

  • Gesundheitsprävention oder sportliche Betätigung sowie Entwicklung der eigenen Personalkompetenz
  • Inhalte, die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden und damit nicht primär der Entwicklung einer beruflichen Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen
  • Weiterbildungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
    • denen die staatliche Anerkennung fehlt,
    • die von einer staatlichen oder berufsständischen Stelle nicht anerkannt werden oder
    • die über keine Fort- und Weiterbildungspunkte, die durch entsprechende Fachgesellschaften, Verbände oder anerkannte Bildungsträger ausgewiesen und vergeben werden, verfügen.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungskurse sowie Gutachten
  • Weiterbildungen, in denen Inhalt, Methoden oder Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology) angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
  • Kurse zur beruflichen Weiterbildung oder zum Erwerb eines Sachkundenachweises, für die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder untergesetzlicher Normen Sorge zu tragen hat und deren Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind
  • Individuelle (Einzel-)Kurse, Coachings bzw. Beratungen, der Besuch von Informationsveranstaltungen, Kongressen, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträgen.
  • Erwerb von Führerscheinen für PKW sowie Motorrad.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 50% der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Die Antragstellenden sind die Rechnungsempfänger/innen. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antrag kann nur online über das ESF-Onlineportal gestellt werden. Die Anmeldung der Weiterbildung muss mindestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck 2.0 sowie zum Onlineverfahren finden Sie hier:
Weiterbildungsportal Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

2. Weitere Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung finden Sie auf der 
Website der Bundesagentur für Arbeit.